Was tun, wenn Probleme mit Hörbehinderten im Betrieb auftreten? Wer ist zuständig? Welche Hilfen sind möglich?
Damit sich Hörbehinderte im Betrieb zurechtfinden, benötigen sie Unterstützung. Deshalb haben einige Hauptfürsorgestellen einen speziellen Fachdienst für Hörbehinderte eingerichtet. Er berät und betreut Hörbehinderte und ihre Arbeitgeber bei allen Fragen, die im Betrieb und am Arbeitsplatz auftreten. Seine Aufgabe ist, Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Hörbehinderte - das heißt gehörlose, (spät-)ertaubte und schwerhörige Menschen - zu schaffen und zu sichern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes sind Fachleute: Sie kennen die besondere Situation und die Kommunikationsprobleme Hörbehinderter sowie die Vielfalt der technischen Hilfen, die zur Lösung mancher Schwierigkeiten beitragen können. Die zur Verständigung häufig notwendige Gebärdensprache beherrschen alle Mitarbeiter des Fachdienstes.
Hörbehinderte haben in erster Linie Kommunikationsprobleme, die sich individuell unterschiedlich auswirken. Denn die Wahrnehmung und Verarbeitung von Informationen ist erheblich erschwert. Dadurch entstehen Informationsdefizite. Die Probleme liegen vor allem in der unterschiedlich ausgeprägten Beherrschung von Laut- und Schriftsprache. Die fehlende Teilnahme am innerbetrieblichen Informationsfluss wirkt sich meist auf die Arbeit aus, weil Anweisungen nicht richtig verstanden wurden oder fehlen. Kommunikationsprobleme erschweren zusätzlich, soziale Kontakte aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Gesprochenes richtig zu verstehen, das heißt vom Mund abzusehen, ist sehr anstrengend und führt zu einer permanenten Überforderung. Durch Verunsicherung, Missverständnisse oder Fehlinterpretationen können Verhaltensweisen entstehen, die Konflikte mit Kollegen, Vorgesetzten und Angehörigen hervorrufen.
In solchen Fällen kann der Fachdienst in Gesprächen mit dem Hörbehinderten, seinen Kollegen und den Vorgesetzten versuchen, den Problemen auf den Grund zu gehen, Missverständnisse zu klären und Lösungen zu erarbeiten.
Durch eine sinnvolle Gestaltung des Arbeitsplatzes Hörbehinderter und unter Einsatz verschiedener technischer Hilfsmittel wie etwa Telefonverstärker, Schreibtelefone, Telefaxe, Bildtelefone, Lichtsignaleinrichtungen und Mikrofonanlagen kann die Situation am Arbeitsplatz erheblich verbessert werden. Hierzu beraten und informieren die Fachdienste in Zusammenarbeit mit dem Technischen Beratungsdienst der Hauptfürsorgestellen gezielt.
Regelmäßige Fort- und Weiterbildung ist wichtig, um den sich wandelnden technischen Voraussetzungen am Arbeitsplatz gerecht zu werden. Spezielle Fortbildungsmaßnahmen, die den individuellen Bedürfnissen des Hörbehinderten und seines Arbeitsplatzes angepasst sind, tragen dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit des Hörbehinderten zu erhalten.
Die Arbeitsprozesse werden immer mehr auf Teamarbeit ausgerichtet. Aufgrund dieser Veränderung tragen kommunikationsverbessernde Maßnahmen entscheidend zur Integration Hörbehinderter ins Arbeitsleben bei. Hierzu setzt der Fachdienst zum Beispiel Dolmetscher für die Gebärdensprache ein. Sie übersetzen etwa bei Prüfungen, Arbeitsbesprechungen oder anderen wichtigen Anliegen.
Kollegenseminare finden unter Mitwirkung der hörenden Kollegen statt. Sie sind eine weitere Möglichkeit, die Kommunikation zu verbessern, denn hörende Kollegen lernen unter anderem die Grundlagen der Gebärdenkommunikation. Sie werden allgemein über Gehörlosigkeit und ihre Auswirkungen informiert, aber auch die individuelle Problemsituation einzelner Teilnehmer wird besprochen. Ziel dieser Seminare ist, eine Basis für eine zufrieden stellende Kommunikation im betrieblichen Umfeld zu schaffen.
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